Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Paragraph 47,
entfällt; LGBl. Nr. 67/2006 vom 22.12.2006 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2006, vom 22.12.2006
In Kraft seit 01.03.2024 bis 31.12.9999
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