Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 52 a,
entfällt; LGBl. Nr. 42/2024 vom 10. Dezember 2024. entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2024, vom 10. Dezember 2024.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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