§ 4 WTFG Organe des Verbandes

WTFG - Wiener Tourismusförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Organe des Verbandes sind:

a)

die Tourismuskommission und die Fachausschüsse;

b)

der Präsident bzw. die Präsidentin und zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen;

c)

der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin, der bzw. die den Titel Landestourismusdirektor für Wien bzw. Landestourismusdirektorin für Wien führt;

d)

der Rechnungsprüfer bzw. die Rechnungsprüferin.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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