§ 2 WTFG Wiener Landesorganisation für Tourismus

WTFG - Wiener Tourismusförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) In Wien besteht als Landesorganisation für Tourismus der „Wiener Tourismusverband“, Kurzbezeichnung „WienTourismus“, in der Folge kurz „Verband“ genannt.

(2) Der Verband besitzt Rechtspersönlichkeit.

In Kraft seit 18.02.2017 bis 31.12.9999
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