Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Tourismusförderung umfaßt alle Maßnahmen, die geeignet sind, den für die Volkswirtschaft und die Geltung Wiens im In- und Auslande bedeutungsvollen Zustrom von Gästen zu verstärken.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 WTFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 WTFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 WTFG