(Anm.: Anlage 8 als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage 8 als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 204/2023 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2023, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
75. In Anlage 8 wird das Bild unter Abbildung 8 durch folgendes Bild ersetzt:
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