Anl. 3

- Wasserstraßen-Verkehrsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Bezeichnung der Fahrzeuge

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage 3 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 204/2023 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2023, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

71. In Anlage 3 wird das Bild unter Nummer 22 durch folgendes Bild ersetzt:

)

In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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