Anl. 16

- Wasserstraßen-Verkehrsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Außenstelle

Sitz der Außenstelle

Aufsichtsbereich der Außenstelle

1

Schifffahrtsaufsicht
HAINBURG

Hainburg (NÖ)

Donau von Stromkilometer 1872,700 am rechten Ufer und von 1880,260 am linken Ufer bis 1915,730 und March

2

Schifffahrtsaufsicht
WIEN

Wien

Donau von Stromkilometer 1915,730 bis 1972,100 (einschließlich des Wiener Donaukanals)

3

Schifffahrtsaufsicht
KREMS

Krems (NÖ)

Donau von Stromkilometer 1972,100 bis 2045,000

4

Schifffahrtsaufsicht
GREIN

Grein (OÖ)

Donau von Stromkilometer 2045,000 bis 2111,828

5

Schifffahrtsaufsicht
LINZ

Linz (OÖ)

Donau von Stromkilometer 2111,828 bis 2158,000

6

Schifffahrtsaufsicht
ASCHACH

Aschach (OÖ)

Donau von Stromkilometer 2158,000 bis 2201,770 am linken Ufer und 2223,150 am rechten Ufer

In Kraft seit 01.02.2019 bis 31.12.9999
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