§ 6003

- Wasserstraßen-Verkehrsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO), BGBl. II Nr. 289/2011, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 171/2017, außer Kraft.

In Kraft seit 01.02.2019 bis 31.12.9999
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