Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
zu § 11.08 Z 1zu Paragraph 11 Punkt 08, Ziffer eins,
An das
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung IV/W2 – Schifffahrt – Technik und Nautik
In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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