§ 3 WStV § 3

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Dieses Gebiet ist zu Zwecken der Verwaltung in Bezirke eingeteilt.

(2) Diese Bezirke sind:

1.

Bezirk: Innere Stadt,

2.

Bezirk: Leopoldstadt,

3.

Bezirk: Landstraße,

4.

Bezirk: Wieden,

5.

Bezirk: Margareten,

6.

Bezirk: Mariahilf,

7.

Bezirk: Neubau,

8.

Bezirk: Josefstadt,

9.

Bezirk: Alsergrund,

10.

Bezirk: Favoriten,

11.

Bezirk: Simmering,

12.

Bezirk: Meidling,

13.

Bezirk: Hietzing,

14.

Bezirk: Penzing,

15.

Bezirk: Rudolfsheim-Fünfhaus,

16.

Bezirk: Ottakring,

17.

Bezirk: Hernals,

18.

Bezirk: Währing,

19.

Bezirk: Döbling,

20.

Bezirk: Brigittenau,

21.

Bezirk: Floridsdorf,

22.

Bezirk: Donaustadt,

23.

Bezirk: Liesing.

(3) Die Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus dem Bezirkseinteilungsgesetz 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, in der jeweils geltenden Fassung.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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