§ 2 WStV § 2

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Gemeinde Wien umfaßt das Gebiet, das durch § 2 des Gebietsänderungsgesetzes vom 29. Juni 1946, LGBl. für Wien Nr. 14/1954, umgrenzt wird.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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