Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Geschäfte des Landessanitätsrates werden vom Amt der Landesregierung geführt.
In Kraft seit 01.03.2004 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 WLSRG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 WLSRG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 WLSRG