Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Landeskammer. Ihm obliegen folgende Aufgaben:
1.Ziffer einsdie Leitung der Landeskammer,
2.Ziffer 2die Überwachung der Geschäftsführung und
3.Ziffer 3die Beurkundung und Vollziehung der Beschlüsse der Organe der Landeskammer und die Fertigung der von der Landeskammer ausgehenden Schriftstücke grundsätzlichen Inhalts gemeinsam mit dem Direktor oder dessen Stellvertreter.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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