Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
Organe der Landeskammern sind:
1.
der Präsident,
2.
das Präsidium,
3.
das Erweiterte Präsidium,
4.
das Wirtschaftsparlament
sowie in jeder Sparte
5.
der Spartenobmann,
6.
das Spartenpräsidium und
7.
die Spartenkonferenz.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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