(1) Natürliche Heilvorkommen (im Folgenden kurz Heilvorkommen genannt) sind ortsgebundene, natürliche Vorkommen, die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen. Als Heilvorkommen gelten insbesondere Heilquellen, Heilpeloide und Heilfaktoren.
(2) Heilquellen sind Quellen, deren Wässer auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne jede Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.
(3) Heilpeloide (Heilmoor, -schlamm oder -schlick) sind durch geologische oder geologischbiologische Vorgänge entstandene Peloide, die in feinkörnigem Zustand mit Wasser vermischt und erwärmt bei Bädern, Packungen oder sonstiger Anwendung auf Grund besonderer Eigenschaften ohne weiteren Zusatz eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.
(4) Heilfaktoren sind natürliche Faktoren ortsbedingter Art, wie Klima, Lage, Höhe u. ä., die eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.
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