Norm: JWG §5 Abs4
Rechtssatz: Auch Pflegeverträge, mit denen von den leiblichen Eltern den Pflegeeltern Erziehungsrechte eingeräumt wurden, kann die Verwaltungsbehörde widerrufen. Bringt sie den Minderjährigen anderweitig unter, ist das Pflegeverhältnis beendet. Entscheidungstexte 8 Ob 330/62 Entscheidungstext OGH 12.11.1962 8 Ob 330/62 Veröff: EvBl 1963/155 S 220 ... mehr lesen...