Das Waffengebrauchsgesetz (WaffGG) regelt alleine den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse. Darunter sind nicht bloß (Dienst-)Waffen im eigentlichen Sinn zu verstehen, sondern auch der Einsatz anderer Mittel (§ 9 WaffGG) sowie die Anwendung von K&o...
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Kommentar zum § 1 WaffGebrG von LexStig
Anwendungsbereich des WaffGG
Das Waffengebrauchsgesetz (WaffGG) regelt alleine den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse. Darunter sind nicht bloß (Dienst-)Waffen im eigentlichen Sinn zu verstehen, sondern auch der Einsatz anderer Mittel (§ 9 WaffGG) sowie die Anwendung von K&o... mehr lesen...