§ 4 WaffG

WaffG - Waffengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.

In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
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