Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 27. Jänner 1998, 1 Ob 155/97v (SZ 71/5 = JBl 1998, 454 = ZVR 1998/94 = ecolex 1998, 551 [Wilhelm]). Am 2. Dezember 1983 wurde der damals 36jährige Ehegatte der Klägerin als Beifahrer von einem Gendarmeriebeamten in Ausübung dessen Dienstes getötet. Im Vorverfahren AZ 21 Cg 1008/90 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien machte die Klägerin neben hier nicht relevanten Ansprüchen entgangenen Unterhalt... mehr lesen...
Norm: WaffGG 1969 §2WaffGG 1969 §4WaffGG 1969 §7
Rechtssatz: Der Beamte hat bei der ihm überantworteten Entscheidung, ob er von seiner Schußwaffe Gebrauch macht, in ganz besonderem Ausmaß Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen; an seine darauf bezogene Sorgfaltspflicht muß daher ein besonders strenger Maßstab angelegt werden. Der Stellenwert des Menschenlebens in der gesellschaftlichen Wertskala als eines unersetzlichen Gutes gebietet ist... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd5WaffGG §2WaffGG §4WaffGG §7
Rechtssatz: Nur wenn das Vorgehen eines Beamten mit einer Waffe durch die Vorschriften des Waffengebrauchsgesetzes gedeckt ist, ist es auf Grund des Vorliegens eines Rechtfertigungsgrundes nicht rechtswidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 9/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 1 Ob 9/95 Veröff: SZ 68/155 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Darnach haben am 26.Mai 1989 in Mödling I. Anton S*** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat und den Staatsbürger... mehr lesen...
Norm: WaffGG §2WaffGG §4WaffGG §6
Rechtssatz: Die Anwendung von Körperkraft unterliegt im Rahmen exekutiver Zwangsbefugnisse (§ 1 WaffGG) denselben grundsätzlichen Einschränkungen wie der Waffengebrauch. Entscheidungstexte 14 Os 19/90 Entscheidungstext OGH 04.12.1990 14 Os 19/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: StGB §280WaffG §4 Z1
Rechtssatz: Platzpatronen sind - gleich wie Knallpatronen - Munition (§ 4 Z 1 WaffG) und somit Schießbedarf. Entscheidungstexte 13 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 13 Os 85/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0081958 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: StGB §280WaffG §4 Z1
Rechtssatz: Platzpatronen sind - gleich wie Knallpatronen - Munition (§ 4 Z 1 WaffG) und somit Schießbedarf. Entscheidungstexte 13 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 13 Os 85/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0081958 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch Teilfreisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden Hermann Z*** und Gerald G*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (unter Ausnützung einer Amtsstellung im Sinn des § 313 StGB) schuldig erkannt. Darnach haben sie am 15.Mai 1985 in Wien als Sicherheitswachebeamte im bewußten und gewollten Zusammenwirken Leo Q*** vorsätzlich am Körper derart verletzt, daß die Tat bei dem Genannten schwere multiple Prellungen des Brustkorbes, der Obera... mehr lesen...
Norm: WaffGG §4StGB §9 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum über die Zulässigkeit eines Waffengebrauchs (§ 4 WaffGG) ist einem Sicherheitswachebeamten mit Rücksicht auf seine berufliche Ausbildung auf jeden Fall vorzuwerfen. Entscheidungstexte 15 Os 45/88 Entscheidungstext OGH 03.05.1988 15 Os 45/88 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Begründung: Der Beamte der Kriminalpolizei Linz Gruppeninspektor Helmut H*** war am 11.10.1981 zum Beobachtungsdienst für den Suchtgifthandel eingesetzt. Über Sprechfunk brachte er in Erfahrung, daß man zwei Suchtgifthändler verhaftet, bei ihnen Suchtgift im Gewicht von etwa einem Kilogramm mit einem Verkehrswert von rund S 50.000,- beschlagnahmt und außerdem in ihrem Besitz eine nicht näher bezeichnete Waffe gefunden habe. Auf der Hauptstraße in Urfahr stieß er gegen 21 Uhr auf d... mehr lesen...
Norm: WaffGG §4WaffGG §7WaffGG §8
Rechtssatz: § 4 WaffGG gilt auch für den lebensgefährdenden Waffengebrauch. Entscheidungstexte 1 Ob 15/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 15/86 Veröff: SZ 59/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0082536 Dokumentnummer JJR_19860625_O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.Dezember 1980 gegen 20 Uhr überwachten die Gendarmeriebeamten Gerhard E und Helfried C des Gendarmeriepostens Niklasdorf den Verkehr auf der Bundesstraße 116. Da der Kläger mit seinem PKW in einem überholverbotsbereich einen anderen PKW mit überhöhter Geschwindigkeit überholte und die beiden Beamten das Kennzeichen des PKWs des Klägers nicht vollständig ablesen konnten, nahmen sie mit ihrem Dienstfahrzeug, an dem sie Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete... mehr lesen...
Norm: WaffGG §4
Rechtssatz: Als Anwendung von Körperkraft kommt insbesondere die Anlegung von Polizeigriffen in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 10/85 Entscheidungstext OGH 08.05.1985 1 Ob 10/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082535 Dokumentnummer JJR_19850508_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §4
Rechtssatz: Als "Munition" im Sinne des § 4 WaffG sind nur (verwendungsfähige) Geschoße, Kartuschen und Patronen anzusehen, nicht aber solche Bestandteile von Munition, die infolge ihrer bereits erfolgten Verwendung als Munition im technischen Sinne absolut unbrauchbar geworden sind und nicht wieder in gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden können. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...
Norm: WaffGG §2WaffGG §4StGB §3 B1
Rechtssatz: Wenn eine Person weder aktiv gegen Polizeibeamte vorgeht noch versucht, eine Amtshandlung zu vereiteln oder zu behindern, fehlt es für die Anwendung von Waffengewalt oder gelinderer Mittel nach § 4 WaffGG schon an der Grundvoraussetzung des § 2 des genannten Gesetzes, sodaß der Waffengebrauch nicht gerechtfertigt ist. Entscheidungstexte 12 Os 1... mehr lesen...