Gründe: Der am 3.März 1933 geborene Tischlermeister Karl A*** wurde der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen nach §§ 282 Abs. 2 und 15 StGB (I und II), des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs. 1 StGB (III) und der Bandenbildung nach § 278 Abs. 1 StGB (IV) sowie der Verbrechen der Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel nach § 175 Abs. 1 StGB (V), der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel als Beteiligter ... mehr lesen...