§ 29 W-VGWG Verweise

W-VGWG - Verwaltungsgericht Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese in der am 1. Jänner 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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