Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung dürfen bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor der durchzuführenden Gesetzesbestimmung in Kraft treten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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