§ 29 W-VGWG Verweise

Verwaltungsgericht Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese in der am 1. Dezember 2012Jänner 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 19.04.2016

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese in der am 1. Dezember 2012Jänner 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

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