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(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese in der am 1. Dezember 2012Jänner 2016 geltenden Fassung anzuwenden.
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese in der am 1. Dezember 2012Jänner 2016 geltenden Fassung anzuwenden.