§ 34 W-VGWG In- und Außerkrafttreten

W-VGWG - Verwaltungsgericht Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 3, 31, 32 und 33 am 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl. Nr. 53/1990 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 42/2010, außer Kraft.

(2) Die §§ 3, 31, 32 und 33 treten am 1. Jänner 2013 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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