(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 3, 31, 32 und 33 am 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl. Nr. 53/1990 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 42/2010, außer Kraft.
(2) Die §§ 3, 31, 32 und 33 treten am 1. Jänner 2013 in Kraft.
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