Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Als Zirkus gelten Darbietungen, welche zu einem wesentlichen Teil auf dem Gebiet der Reitkunst oder Tierdressur liegen und auch akrobatische Vorführungen, ernste und komische Schaunummern (Clownerien), Pantomimen sowie Tanz- und Musiknummern einschließen können.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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