§ 17a 3289

W-VG2 - Wiener Veranstaltungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.11.2024

entfällt; LGBl. Nr. 53/2000 vom 17.10.2000

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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