§ 15 W-TZV Erfolgskontrolle

W-TZV - Wiener Tierzuchtverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Zuchtorganisation hat ein System festzulegen, mit dem die Effektivität der im Rahmen des Zuchtprogramms zur Erreichung des Zuchtziels (zB Zuchtfortschritt) gesetzten Maßnahmen überprüft wird.

In Kraft seit 26.06.2010 bis 31.12.9999
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