Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Landes- und Gemeindestatistik in Wien (Wiener Statistikgesetz), LGBl. für Wien Nr. 37/1987 in der geltenden Fassung, außer Kraft.
In Kraft seit 29.07.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 13 W-StG 2017
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 W-StG 2017 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 13 W-StG 2017