§ 11b W-PSMG Behörden

W-PSMG - Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.

(2) Gegen die Entscheidungen der Behörde steht den Parteien die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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