Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 23,
entfällt; LGBl. Nr. 38/2003 vom 05.09.2003 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 2003, vom 05.09.2003
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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