§ 18 VVO Pflichten für Einweggeschirr und -besteck

VVO - Verpackungsverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Hersteller und Importeure von Einweggeschirr und -besteck haben für dieses die Bestimmungen über Haushaltsverpackungen einzuhalten.

In Kraft seit 30.12.2021 bis 31.12.9999
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