Der Verein hat der betroffenen Person, soweit dadurch die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird,
1. | für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 75 Euro, | |||||||||
2. | für die Registrierung einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 10 Euro, | |||||||||
3. | für die Registrierung des Eintritts des Vorsorgefalls bei einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 10 Euro, | |||||||||
4. | für die Errichtung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung oder einer Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung den Betrag von 50 Euro, | |||||||||
5. | für die Registrierung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung oder einer Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung den Betrag von 10 Euro, | |||||||||
6. | für die Registrierung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung den Betrag von 50 Euro und | |||||||||
7. | für die Vornahme eines Hausbesuchs im Zuge einer der in den Z 1 bis 6 genannten Handlungen einen Zuschlag von 25 Euro, | |||||||||
jeweils zuzüglich allfälliger Barauslagen für die Registrierung in Rechnung zu stellen. |
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