Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die Vereine sind ermächtigt, alle zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlichen Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten, zu verarbeiten.
In Kraft seit 01.08.2018 bis 31.12.9999
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