Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 13,
Art. IX des Bundesgesetzes über die Sachwalterschaft für behinderte Personen tritt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft. Art. römisch IX des Bundesgesetzes über die Sachwalterschaft für behinderte Personen tritt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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