§ 3b VBO 1995

VBO 1995 - Vertragsbedienstetenordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
§ 3b.Paragraph 3 b,

Auf die von der Stadt Wien anzustellenden Elementarpädagogen, Inklusiven Elementarpädagogen, Hortpädagogen und Inklusiven Hortpädagogen sind § 3 Abs. 2, § 3b und § 14 des Wiener Kindergartengesetzes – WKGG, LGBl. für Wien Nr. 17/2003, mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Hortpädagogen auch die erfolgreiche Ablegung einer Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung und für Inklusive Hortpädagogen die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung für Sonderschulen ausreichend ist. Auf die von der Stadt Wien anzustellenden Elementarpädagogen, Inklusiven Elementarpädagogen, Hortpädagogen und Inklusiven Hortpädagogen sind Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 3 b und Paragraph 14, des Wiener Kindergartengesetzes – WKGG, LGBl. für Wien Nr. 17/2003, mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Hortpädagogen auch die erfolgreiche Ablegung einer Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung und für Inklusive Hortpädagogen die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung für Sonderschulen ausreichend ist.

In Kraft seit 14.12.2023 bis 31.12.9999
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