Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Der Vertragsbedienstete hat zu geloben, daß er die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Wien befolgen und alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen wird.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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