Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 29,
entfällt; LGBl. Nr. 33/2017 vom 11.12.2017 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 2017, vom 11.12.2017
In Kraft seit 02.08.2004 bis 31.12.9999
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