Im Fall von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991, aufgrund einer Anzeige eines vermuteten Verstoßes nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung durch die zuständige Behörde hat Im Fall von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,, aufgrund einer Anzeige eines vermuteten Verstoßes nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung durch die zuständige Behörde hat
0 Kommentare zu § 8c VBKG