(1) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn zu der Sitzung sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder oder deren Ersatzmitglieder anwesend ist.
(2) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
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