Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Der Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg - im folgenden kurz Fonds genannt - hat die Aufgabe, zur Bekämpfung der Wohnungsnot durch Gewährung von Darlehen und von rückzahlbaren und nicht rückzahlbaren Zuschüssen Fondshilfe zu gewähren.
In Kraft seit 06.08.1981 bis 31.12.9999
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