Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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