§ 58b VBG (weggefallen)

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 58b VBG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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