§ 58e VBG

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Für Vertragsbedienstete in der Schulevaluation sind die §§ 48v und 48x anzuwenden.

In Kraft seit 28.12.2019 bis 31.12.9999
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