§ 58b VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999
§ 58b VBG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen. Die §§ 53 und 53a des Gehaltsgesetzes 1956 sind auf einen Vertragsprofessor, der eine der aufgezählten akademischen Funktionen ausübt, anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2003

In Kraft vom 01.10.1997 bis 31.12.2003
§ 58b VBG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen. Die §§ 53 und 53a des Gehaltsgesetzes 1956 sind auf einen Vertragsprofessor, der eine der aufgezählten akademischen Funktionen ausübt, anzuwenden.

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