§ 33a V-RPG

V-RPG - Raumplanungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Gemeindevertretung kann, auch ohne dass ein Bebauungsplan erlassen wird, durch Verordnung für das ganze Gemeindegebiet oder für Teile desselben das Höchstausmaß der Geschossfläche einer Ferienwohnung festlegen.

*) Fassung LGBl.Nr. 22/2015

In Kraft seit 13.05.2015 bis 31.12.9999
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