Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Dieses Statut tritt am 1. März 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Statut des Landesvermessungsamtes in Feldkirch, ABl.Nr. 42/2002, in der Fassung ABl.Nr. 48/2004, außer Kraft.
In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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