Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Der Dienstbetrieb, der Informationslauf, die Kanzlei, die Aktenbearbeitung, der Schriftverkehr, der Postlauf und die Archivierung sind in einem Organisationshandbuch geregelt.
In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 V-LVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 V-LVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 V-LVG