§ 1 V-LVG

V-LVG - Statut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Zur Erfüllung von Aufgaben in den Bereichen der Vermessung (Geodäsie) und der Geoinformation ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (kurz: Landesvermessungsamt) eingerichtet.

(2) Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Dienststelle. Sein Dienstsiegel hat das Landeswappen und die Bezeichnung „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“ zu enthalten.

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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