Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.
In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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